Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Logistik Lukas Getränkevertrieb & Event-Service
1. Allgemeines
1.1. Der gesamte Geschäftsverkehr zwischen Logistik Lukas Getränkevertrieb & Event-Service und unseren Kunden unterliegt den nachstehenden Bedingungen. Die Unwirksamkeit eines Teils hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit des übrigen Inhalts. Entgegenstehende Bedingungen des Käufers werden von uns nicht anerkannt, auch wenn wir ihnen nicht widersprechen.
1.2. Die widerspruchslose Entgegennahme der Lieferung oder Leistung stellt eine Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen dar.
1.3. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden müssen schriftlich bestätigt werden.
1.4. Für Vollkaufleute ist Hildesheim das zuständige Gericht. Sofern der Kunde kein Kaufmann ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
1.5. Der Käufer erkennt mit der Auftragserteilung die Vertragsbedingungen an.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1. Der Auftragnehmer erbringt als selbstständiger Unternehmer folgende Leistungen gegenüber dem Auftraggeber:
• Getränkevertrieb
• Lieferservice
• Kommissionslieferungen
• Event- & Partyservice
• Verleih von Kühlanhänger, Schankwagen, Theken, Spültheken, Zapfanlagen, Getränke-Kühltruhen, Bierzeltgarnituren, Stehtische und verschiedene Gläser
• Vermietung von Hüpfburgen
• Weiteres Leihinventar
2.2. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
2.3. Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen.
2.4. Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.
2.5. Bei der Vermietung von Anhängern und Hüpfburgen gelten besondere rechtliche Vorgaben, insbesondere:
• Vermietung von Anhängern: Diese dürfen nur an Personen vermietet werden, die im Besitz der erforderlichen Führerscheine und Zulassungen sind. Der Mieter ist verpflichtet, die geltenden Straßenverkehrsordnungen und Zulassungsvorschriften einzuhalten. Der Vermieter haftet nicht für Verstöße gegen diese Vorschriften durch den Mieter.
• Vermietung von Hüpfburgen: Diese müssen entsprechend den Herstellerangaben aufgebaut, betrieben und überwacht werden. Der Mieter ist verantwortlich für die Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften, insbesondere die ordnungsgemäße Befestigung, Nutzung durch nur eine Gruppe gleichzeitig, und das Verbot von scharfen Gegenständen, Feuer oder anderen Gefahrenquellen auf der Hüpfburg. Der Vermieter haftet nicht für Unfälle, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen.
• Der Mieter trägt die Verantwortung für die Einhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Nutzung der gemieteten Gegenstände.
3. Bestellungen
3.1. Bestellungen und Lieferungen werden nach Vereinbarung ausgeführt.
3.2. Termine und Fristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind nicht verbindlich. Die Lieferschwierigkeiten, die wir nicht zu vertreten haben, berechtigen den Abnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Geltendmachung von Regressansprüchen.
4. Angebote, Lieferungen und Leistungen
4.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
4.2. Die Lieferung erfolgt gemäß unserer jeweils gültigen Preisliste.
4.3. Der Kaufvertrag kommt durch die Bestellung des Käufers und die anschließende schriftliche Auftragsbestätigung, Rechnungserteilung oder Lieferung zustande.
5. Bei Reklamationen
5.1. Die Ware ist bei der Lieferung auf offensichtliche Mängel zu untersuchen.
5.2. Die Lieferung der Waren erfolgt in einwandfreiem Zustand. Reklamationen bezüglich der Menge von Voll- und Leergut sowie der Art der gelieferten Waren müssen unverzüglich beim Empfang geltend gemacht werden. Die Meldung von Mängeln muss dem Fahrer/in unverzüglich mitgeteilt und ihm schriftlich bestätigt werden. Nach Feststellung des Mangels sind sonstige Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Nach Ablauf von 2 Tagen seit der Lieferung sind jegliche Reklamationen ausgeschlossen. Bei begründeter Beanstandung wird eine Ersatzlieferung oder Gutschrift vorgenommen. Wenn der Käufer die Ware falsch gelagert oder behandelt hat, trägt er die Verantwortung dafür.
6. Zahlungen
6.1. Wir sind berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach ihrer Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechnungen sind sofort fällig, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Zusätzlich sind wir berechtigt, Vorschüsse zu verlangen, um unseren Aufwand zu decken:
• 50% des Kaufpreises bei Vertragsabschluss
• 50% Rest des Preises bei Erhalt einer vollständigen Abrechnung.
Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.
6.2. Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren und bankübliche Verzugszinsen erhoben. Inkassokosten sind vom Kunden zu übernehmen.
6.3. Wiederholter Zahlungsverzug berechtigt uns, die Lieferung einzustellen. Schadensersatzansprüche auf entgangene Gewinne oder Schadensersatz können nicht gegen uns geltend gemacht werden.
6.4. Im Falle einer Zahlungseinstellung oder eines drohenden
7. Rücktritt
7.1. Der Auftraggeber kann bis zu sieben Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn von diesem Vertrag zurücktreten. Für den Fall des Rücktritts sind folgende Zahlungen an uns zu leisten:
• Die Kosten für Planung, Organisation, Miete oder Einkauf sind vom Kunden in vollem Umfang zu übernehmen
• Bei einem Rücktritt bis 40 Tage vor Leistungsbeginn: 10 %
• Bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 30 %
• Bei einem Rücktritt bis 15 Tage vor Leistungsbeginn: 40 %
• Bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 50 %
• Bei einem Rücktritt nach dem 7. Tag vor Leistungsbeginn: 60 %
• Bei Nichtantritt 100 % des vereinbarten Preises Als Leistungsbeginn gilt der Zeitpunkt, an dem wir die vertraglich geschuldete Leistung erbringen.
7.2. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Für die Berechnung der Frist gilt der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei uns.
8. Leihinventar und Vermietung von Anhängern/Hüpfburgen
8.1. Mit dem Empfang des angekreuzten Verleih-Inventars erkennt der Mieter an, dass es sich in einem unbedenklichen Zustand befindet und keine Schäden aufweist. Die festgestellten Mängel müssen im Mietvertrag dokumentiert werden. Der Vermieter informiert den Mieter vor der Benutzung des Leihinventars über dessen Beschaffenheit, den mechanischen sowie den elektrischen Umfang. Der Mieter bestätigt außerdem, dass das Verleih-Inventar insgesamt keine groben Verunreinigungen aufweist.
8.2. Der Mieter verpflichtet sich, den gemieteten Gegenstand schonend zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und Regeln einzuhalten.
8.3. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände ordnungsgemäß zu verschließen und vor Diebstahl zu schützen.
8.4. Der Vermieter untersagt die Untervermietung oder sonstige Weitergabe des Mietgegenstandes an andere Personen.
8.5. Kühlanhänger und Schankwagen werden vom Vermieter an den vereinbarten Ort des Mieters gebracht und wieder dort abgeholt. Der Mieter darf den gemieteten Anhänger nicht selbst fahren oder jemanden anderen damit beauftragen.
8.6. Sollte das Leihmaterial nicht sauber, ordentlich und zusammengeräumt zum vereinbarten Termin zur Abholung bereit sein, wird zusätzlich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 150,– € berechnet.
8.7. Der Mieter muss die verlorenen oder nicht zurückgegebenen Sachen zum
8.8. Bei der Vermietung von Anhängern:
• Der Mieter darf die Anhänger nur mit geeigneten Führerscheinen und Zulassungen fahren.
• Der Mieter ist verantwortlich für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und Zulassungsvorschriften.
• Der Vermieter haftet nicht für Verstöße gegen diese Vorschriften durch den Mieter.
8.9. Bei der Vermietung von Hüpfburgen:
• Der Mieter ist verantwortlich für den sicheren Aufbau, die ordnungsgemäße Nutzung und Überwachung.
• Es dürfen keine scharfen Gegenstände, Feuer oder andere Gefahrenquellen auf der Hüpfburg verwendet werden.
• Die Hüpfburg darf nur von einer Gruppe gleichzeitig genutzt werden.
• Der Mieter haftet für Unfälle, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen.
9. Haftung
9.1. Der Mieter trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Getränkeschankanlagenverordnung und anderer gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften.
9.2. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen
10. Rabatt für Inhaber und Inhaberinnen von Ehrenamtskarten
10.1. Inhaber und Inhaberinnen von Ehrenamtskarten erhalten bei Vorlage eines gültigen Nachweises einen Rabatt von 5% auf den Gesamtbetrag ihres Einkaufs. Dieses Angebot gilt für alle Produkte und Dienstleistungen, die in unserem Sortiment angeboten werden.
10.2. Um den Rabatt in Anspruch nehmen zu können, müssen die Inhaber und Inhaberinnen der Ehrenamtskarte diese bei der Kasse oder im Rahmen der Bestellung vorlegen. Der Nachweis muss gültig und aktuell sein.
10.3. Der Rabatt ist nicht mit anderen Aktionen oder Rabatten kombinierbar, es sei denn, dies wird ausdrücklich anders kommuniziert.
10.4. Wertschätzung für ehrenamtliches Engagement: Dieser Rabatt wird als Ausdruck unserer Wertschätzung für den großen ehrenamtlichen Einsatz der Karteninhaber und -inhaberinnen gewährt. Wir möchten damit einen kleinen Beitrag zur Anerkennung und Unterstützung von Ehrenamtlichen leisten.
11. Schlussbestimmung
11.1. Alle personenbezogenen Daten, die zur Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
11.2. Der Auftraggeber stimmt zu, dass seine Daten zur Abwicklung des Auftrags gespeichert werden.
11.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB von Logistik Lukas Getränkevertrieb & Event-Service unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
11.4. Das Recht der Bundesrepublik Deutschland ist anzuwenden.
Wir behalten uns das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern.
Wehrstedt, den 10. Mai 2025
Kontakt
- E-Mail: logistiklukas@web.de
- Mobil: +49 15127132820
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